Elterngeld - Mutterschaftsgeld, d.h. eine finanzielle Leistung für ein neugeborenes Kind
Das Elterngeld wird an junge Eltern unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes gezahlt. Diese Leistung wird für 12 Monate bis zu einem Maximum von 36 Monaten anteilig gezahlt. Das Geld wird an den Elternteil gezahlt, der sich der Erziehung des Kindes widmet und für diese Zeit seine Erwerbstätigkeit aufgibt.
Es liegt im Ermessen der Eltern, ob das Taschengeld an einen oder beide Elternteile gezahlt werden soll oder ob es für einige Monate an einen Elternteil und für den Rest des Jahres an den anderen Elternteil gezahlt werden soll.
Das Kinderbetreuungsgeld für ein neugeborenes Kind wird den Eltern gewährt, die:
WICHTIG: Auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben, können Elterngeld beantragen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der Höhe des durch die Arbeitsunfähigkeit entgangenen Einkommens.
ZUSÄTZLICH! Es ist möglich, 50 % der Leistung für 2 Lebensjahre des Kindes zu beantragen.
ZUSÄTZLICH! Es ist möglich, zwei zusätzliche Leistungsmonate für den anderen Elternteil zu beantragen. Wenn beide Elternteile sich entscheiden, nicht zu arbeiten, aber das Kind zu betreuen, können sie Partnermonate beantragen.
Eine Person, die nicht in Deutschland gearbeitet hat, kann Elterngeld erhalten, wenn der andere Elternteil in Deutschland arbeitet. Es werden jedoch alle Zulagen aus Polen abgezogen (z.B. 500+, kosiniakowe).
Das Problem mit der Auszahlung von Leistungen betrifft häufiger die polnische Seite. Wenn zum Beispiel der Ehemann in Deutschland arbeitet und die Ehefrau in Polen lebt, wird das polnische Amt versuchen, den Anspruch auf Elterngeld in Deutschland zu begründen. Leider ist die Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Ämtern in dieser Hinsicht nicht vorbildlich und es kann passieren, dass der Antrag auf Leistungen in Polen wegen fehlender Informationen abgelehnt wird.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist es notwendig, uns zu kontaktieren und wir werden Sie beraten, welche Lösung am vorteilhaftesten und am einfachsten vom Gesichtspunkt der Formalitäten ist.
Wenn neben einem neugeborenen Kind auch kleine Kinder in Ihrem Haushalt leben, können Sie einen Geschwisterbonus-Zuschlag beantragen.
Die Eltern erfüllen die Kriterien:
Beantragen Sie den Antrag nicht früher als am Tag der Geburt Ihres Kindes und nicht später als innerhalb von 3 Monaten danach. Das Elterngeld kann nur für 3 Monate rückwirkend gezahlt werden.