Um das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate in Sachsen gelebt haben.
Der Elternteil, der die Leistung erhält, darf arbeiten, aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es eine Einkommensgrenze, die vom Haushalt nicht überschritten werden darf. Dieser Grenzwert ist:
- 24.600 € für Ehepaare,
- 21.600 € für Alleinerziehende.
Auch Eltern von adoptierten Kindern, Stiefeltern oder unverheiratete Eltern können sich bewerben. In besonderen Fällen können es auch Personen sein, die kein Sorgerecht für das Kind haben, wie Großeltern, Tanten, Onkel oder ältere Geschwister.