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Unser Angebot

Staatsleistungen in Sachsen

Kindergeld (neben Elterngeld und Kindergeld) nur für Einwohner von Sachsen (z.B. Leipzig, Dresden).

Die Leistung wird für ein paar Monate an Eltern von Kindern im Alter von 2 oder 3 Jahren gewährt. Details finden Sie im folgenden Artikel.

Für wen ist das Landeserziehungsgeld?

Um das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate in Sachsen gelebt haben. 

Der Elternteil, der die Leistung erhält, darf arbeiten, aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es eine Einkommensgrenze, die vom Haushalt nicht überschritten werden darf. Dieser Grenzwert ist:

  • 24.600 € für Ehepaare,
  • 21.600 € für Alleinerziehende.

Auch Eltern von adoptierten Kindern, Stiefeltern oder unverheiratete Eltern können sich bewerben. In besonderen Fällen können es auch Personen sein, die kein Sorgerecht für das Kind haben, wie Großeltern, Tanten, Onkel oder ältere Geschwister.

Höhe des Kindergeldes

Landeserziehungsgeld wird für zwei- oder dreijährige Kinder gezahlt. Der Betrag hängt von der Anzahl der Kinder ab, die Sie haben:

  • wenn es das erste Kind ist – 150€ /Monat
  • wenn es das zweite Kind ist – 200€ /Monat
  • drittes und weitere Kinder – 300€ /Monat

Der Zeitraum, für den Sie Anspruch auf den Zuschuss haben, hängt von der Anzahl der Kinder ab und davon, ob Sie den Zuschuss beantragt haben, als Ihr Kind 2 oder 3 Jahre alt war:

  • Antragstellung im 2. Lebensjahr eines Kindes
    • erstes Kind – 5 Monate
    • zweites Kind – 6 Monate
    • Drittes Kind – 7 Monate
  • ein Antrag, der gestellt wird, wenn das Kind 3 Jahre alt ist
    • erstes und zweites Kind – 9 Monate
    • das dritte und folgende Kind – 12 Monate

Erforderliche Dokumente für eine Bewerbung

  • ausgefülltes Datenformular (erhältlich in unserem Büro),
  • Kopien der Entscheidung für Kindergeld und Elterngeld,
  • Kopien von Bescheiden über polnische Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld während des Elternurlaubs – gemeinhin Kinderbetreuungsgeld genannt, Elterngeld – 500+ genannt)
  • Bescheinigung über das Einkommen beider Elternteile,
  • eine Kopie des Gesundheitsheftes des Kindes,
  • eine Bescheinigung über den Wohnsitz in Sachsen (Anmeldung),
  • die Familienregistrierungsbescheinigung für Ihre Familie in Polen,
  • ein unterschriebenes Mandatsvertragsformular – erhältlich in unserem Büro.
AS Bieniek

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