Alle erwerbstätigen Eltern, die in Deutschland Steuern zahlen, haben Anspruch auf Kindergeld für die gesamte Dauer der Ausbildung ihres Kindes.
Die Familienkasse gewährt Eltern über viele Jahre hinweg eine große Unterstützung. Sie muss daher viele Bedingungen stellen. Lesen Sie die folgenden Informationen und prüfen Sie, ob Sie die Kriterien für die Beantragung von Kindergeld erfüllen.
In der Regel wird Kindergeld für Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, gewährt.
Nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes wird das Kindergeld nur gewährt, wenn
das Kind behindert ist.
Kindergeld ab dem 01.01.2021:
Denken Sie daran: Wenn Sie in Polen 500+ bewilligt bekommen haben, wird die Kindergeldleistung in Deutschland entsprechend gekürzt. Und hier ist Vorsicht geboten: wenn z.B. die Mutter mit Kindern in Polen und der Vater in Deutschland lebt und denkt: „es ist besser, nur Kindergeld zu nehmen, das spart uns Bürokratie“. – sie einen Fehler machen. Das ist zwar intuitiv sinnvoll, entspricht aber nicht den EU-Richtlinien!
Beispiel 1: Ein Elternteil lebt mit den Kindern in Polen und arbeitet, der Vater arbeitet im Ausland. In diesem Fall ist das erste Land, das die Zulage zahlt, Polen, in Deutschland können wir eine Referenzzulage beantragen.
Beispiel 2: Wenn ein Elternteil mit den Kindern in Polen lebt und nicht arbeitet, und der andere Elternteil in Deutschland arbeitet, wird die Leistung von Deutschland gezahlt.
In beiden Fällen ist zu prüfen, ob die Regeln der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten. Die Regel ist – zuerst erhalten wir Unterstützung von dem Land, in dem die Kinder leben. Die Behörden werden nachfragen und bei Unklarheiten – Probleme machen (z.B. Leistungen kürzen).
SEHR WICHTIG: Informieren Sie die Beamten über alle Änderungen!
Reagieren Sie unverzüglich auf alle Schreiben des Amtes, auch auf die jährlichen Fragebögen zur Überprüfung Ihres Anspruchs auf Kindergeld. Auch Änderungen in Ihrer familiären oder beruflichen Situation (Umzug, Jobwechsel etc.) sollten Sie dem Büro spätestens innerhalb eines Monats mitteilen. Dies ist Ihre Pflicht und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Leistung nicht aufgrund von Fahrlässigkeit entzogen wird.
Das Kindergeld kann rückwirkend gezahlt werden, d. h. Sie können bis zu sechs Monate lang Ersatz erhalten. Dies ist eine gute Nachricht für Menschen, die gerade erst erfahren haben, dass sie Anspruch darauf haben.
Kindergeld erhalten nur Personen, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, d.h. die unbeschränkte Steuerpflicht haben. Wer neu nach Deutschland kommt, muss damit rechnen, dass er sich hier erst einmal einleben muss – also ein halbes Jahr (183 Tage) hier verbringen muss. Auf Antrag können wir die Unbeschränkte Steuerpflicht früher erhalten, wenn mindestens 90% unserer Einkünfte aus Deutschland stammen.